Informationspflicht zur Online-Streitbeilegungsplattform

Die neue Informationspflicht betrifft nahezu alle Onlinehändler. Bedeutet also jeder, der etwas auf seiner Website verkauft und bei dem es somit zu einem Vertragsabschluss kommt, ist von der Neuerung betroffen. Konkret sind alle Unternehmer mit Sitz in der EU, welche Waren und/ oder Dienstleistungen Online verkaufen oder erbringen dazu verpflichtet den Link zur Online-Streitbeilegungsplattform im Impressum zu veröffentlichen. Im Internet haben wir für Sie folgende Informationen gefunden:
Für das Impressum wird im Netz folgende Textzeile inkl. Link empfohlen:
„Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.“
Oder in Kurzform:
„Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr“
Für Ihre AGB wird folgende Formulierung genannt:
„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.“
Dabei ist anscheinend wichtig: Der Link muss direkt per Klick auf die Seite führen.
Achtung: Sollten Sie Angebote per Mail versenden, so wird im Netz empfohlen, dass Sie die Textzeile inkl. Link dort ebenfalls einbinden.
Die ODR-Verodnung greift bereits seit dem 09.01.2016.
Quellen:
http://www.it-recht-kanzlei.de/handlungsanleitung-link-os-plattform.html