E-Commerce
Der Begriff E-Commerce (electronic commerce, deutsch elektronischer Geschäftsverkehr) beschreibt, im Bereich der Internetwirtschaft, den elektronischen Handel. Im Bereich der Automatisierung des Geschäftsprozesses steht er jedoch für einen Teilbereich des E-Business.
Dieser Begriff wird ebenfalls im Rahmen des Internetrechts verwendet und beschreibt die jeweiligen, meist noch weiter gefassten Regelungsgegenstände:
Rechtliche Bestimmungen
Deutsche Bestimmungen
In §§ 312b des Bürgerlichen Gesetzbuches findet man besondere Bestimmung zu den Fernabsatzverträgen. Meist werden Fernabsatzverträge definiert, Ausnahmen vom Fernabsatzrecht angegeben und eine umfassende Informationspflicht für den Händler festgelegt. Somit hat der Verbraucher bestimmte Rechte (Wiederrufs- bzw. Rückgaberecht).
Oft ist unklar, welches Gesetz angewendet werden soll, da bei online Kaufverträgen folgende Rechte in Frage kommen:
- das Recht des Landes des Käufers
- das Recht des Landes des Verkäufers
- das Recht des Landes des Server-Standorts
Dieses Rechtsunsicherheit stiftende Querschnittsrecht bedeutet jedoch keinen Falls, dass im Bereich des E-Commerce eine rechtsfreie Zone herrscht, denn es finden Regularien des internationalen Rechts (IPR) Anwendung (in Deutschland: EGBGB).
Das diese Bestimmungen nur den allgemeinen Teil betreffen, gibt es beispielsweise in der deutschen Bundesrepublik das sogenannte Telemediengesetz (TMG), welches die technische Seite regelt. Somit ergeben sich für Betreiber von elektronischem Handel die Pflicht zur Prüfung, zur Vorsorge gegen Rechtsverletzungen durch die Nutzer, und gegebenenfalls zur Sperrung oder Löschung von Inhalten.
Österreichische Bestimmungen
In Österreich werden E-Commerce Bestimmungen durch das E-Commerce Gesetz, das Fernabsatzgesetz, das Signaturgesetz, das Zugangskontrollgesetz sowie das E-Geld-Gesetz geregelt, wobei auch hier weiterhin die Gesetze des ABGB und des UGB gelten, soweit sie nicht durch diese Sonderbestimmungen modifiziert sind.
Begriffsherkunft
Geprägt wurde der Begriff in der Literatur der 1990er Jahre durch amerikanische Autoren und wurde dabei so defniniert:
„E-Commerce ist die vollständig elektronische Abwicklung der Unternehmensaktivitäten in einem Netzwerk.“
Da die wortwörtliche deutsche Übersetzung von commerce Kommerz wäre, wird der Begriff im deutschen Sprachgebrauch meist auf die Absatzseite (kommerziell) des Unternehmens bezogen.
In Anlehnung an eine Definition der Unternehmensberatung KPMG definieren die Website-Betreiber von webagency.de den Begriff e-Commerce so:
„Electronic Commerce ist ein Konzept zur Nutzung von bestimmten Informations- und Kommunikationstechnologien zur elektronischen Integration und Verzahnung unterschiedlicher Wertschöpfungsketten oder unternehmensübergreifender Geschäftsprozesse und zum Management von Geschäftsbeziehungen.“