Recht am eigenen Bild
Nicht nur der Fotograf hat Rechte an seinem Motiv. Auch das Motiv, sofern menschlich, hat Rechte am eigenen Bild. Ohne Zustimmung darf niemand Personen fotografieren und diese Fotos veröffentlichen. Es sei denn, die Person ist Gegenstand des öffentlichen Lebens oder Teil einer Menschen“masse“. Hier wird zwar im Einzelfall entschieden, aber in der Regel ist in diesem Zusammenhang eine Masse bereits ab vier Personen definiert.