YiGG
Bei YiGG handelt es sich um eine deutsche Social-News-Community und ist dem amerikanischen Digg sehr ähnlich. Das Logo von YiGG zeigt einen Hamster, welcher den Namen „Marvin“ von der Community bekam. Die Geschäftsform ist eine GmbH mit Firmensitz in München.
Die Geschichte von YiGG
Yigg wurde von Enrico Kern und Christian Volmering am 1. Januar 2006 ins Leben gerufen. Im Jahr 2007 wurden Michael Reuter und Lawrence Nell auch Teil von YiGG. Mit dieser Social-News-Community wurde das 5-jährige Nachrichtenportal Th!nkNerd abgelöst. Anfangs wurde YiGG von den Gründern ebenfalls Digg genannt und war unter der Domain www.digg.de erreichbar. Aus juristischen Gründen wurde digg dann auf YiGG umbenannt.
Im Jahr 2007 wurde der Jobpilot-Gründer Roland Metzger auch Mitglied von YiGG und beteiligte sich finanziell an der Social-News-Community.
Im September 2008 zählte YiGG über 30.000 registrierte Nutzer. Laut Angaben von YiGG (Mai 2010) hat die Social-News-Community eine Reichweite von 162.760 Unique Users, welche 505.142 Page Impressions erzeugen.
Über welche Funktionen und Angebote verfügt YiGG?
Um ein Mitglied von YiGG zu werden, ist ein Mindestalter von 18 Jahren Voraussetzung. Nach der Registrierung kann man als „Yigger“ Beiträge bewerten und schreiben sowie auf Links externer Nachrichtenplattformen verweisen. Unter Nachrichten sind nicht nur Textmedien zu verstehen sondern auch Ton-, Bild- und Videomedien.
Das interne Bewertungssystem ist demokratisch gestaltet, es werden nicht nur für das Click-Rating, sondern auch für die Kommentierung Bewertungspunkte vergeben. Dadurch entsteht eine Hierarchie der Beliebtheit von Inhalten, die von der Agenda für die Startseite von YiGG zusammengestellt wird.
Neue Einträge gelangen durch die Warteliste in die Hierarchie der Beliebtheit, wenn sie von den YiGG-Usern per Abstimmung positiv bewertet werden, ansonsten werden sie nach 24 Stunden wieder gelöscht. Im Prinzip handelt es sich bei YiGG um eine Nachrichtensammelbörse, die von den Benutzern immer wieder neu aktualisiert wird.
Bei der Registrierung willigt man ein, die Verhaltensrichtlinien von YiGG zu befolgen. Dennoch werden die Inhalte vor der Publikation nicht kontrolliert. YiGG hält sich fern von den Nutzerrichtlinien externer Inhalte sowie der Kontrolle von dessen Urheberrechten. Die einzige Kontrolle stellen nur die registrierten Benutzer dar. Verstößt dennoch ein Benutzer gegen die Verhaltensrichtlinien, so hat YiGG das Recht etwaige Gegenmaßnahmen zu treffen.
Im Juni 2008 entschied sich YiGG dazu, den angemeldeten Usern einen Teil von den Einnahmen durch Google Adsense zu geben. Trägt also ein Benutzer seine Adsense-ID in das Profil ein, so bekommt er pro Klick auf den Banner, der bei seinem Beitrag angezeigt wird, einen Prozentanteil zur Vergütung. Man muss allerdings damit rechnen, dass man hierbei nicht das große Geld machen kann.